Arbeitsgebiet:
Mechaniker(-innen) für Land- und Baumaschinentechnik sind mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und Einsatzstellen der jeweiligen Geräte tätig..
Ihre Arbeitsaufgaben bestehen in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung sowie Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen und Werkstätten für Land- und Baumaschinentechnik
Berufliche Qualifikation/Fähigkeiten:
- führen die Arbeiten selbständig oder in Teamarbeit immer kundenorientiert und unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Qualitätssicherung aus;
- beschaffen sich Informationen über die Instandhaltung, Ausrüstung und Reparatur der Maschinen -> danach erfolgt die Planung der Arbeit, Auswertung und Dokumentation;
- stellen die Fehler und Störungen an mechanischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen sowie hydraulischen Systemen der Maschinen fest und beseitigen diese;
- bearbeiten Werkstücke und Bauteile manuell und maschinell;
- nehmen Fahrzeuge und deren Systeme in Betrieb und bedienen diese;
- prüfen Abgase und Einrichtungen zur Emissionsminderung;
- stellen elektrische Stromanschlüsse her und prüfen diese
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs;
- Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz;
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrolle und Bewertung von Arbeitsergebnissen;
- Messen und Prüfen an Systemen;
- betriebliche und technische Kommunikation sowie mit internen und externen Kunden;
- Bedienung, Wartung, Prüfung und Einstellung von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen;
- Fügen, Trennen und Umformen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten;
- Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern bzw. Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilungen von Schäden;
- Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen sowie hydraulischen Anlagen und Systemen;
- Installieren von Maschinen und Anlagen;
- Aus- und Umrüstung mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen;
- In- und Außerbetriebnahme von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie die Übergabe an den Kunden
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
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