Ausbildung


Arbeitsgebiet:

Mechaniker(-innen) für Land- und Baumaschinentechnik sind mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und Einsatzstellen der jeweiligen Geräte tätig.. Ihre Arbeitsaufgaben bestehen in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung sowie Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten.


Branchen/Betriebe:

Unternehmen und Werkstätten für Land- und Baumaschinentechnik


Berufliche Qualifikation/Fähigkeiten:

  • führen die Arbeiten selbständig oder in Teamarbeit immer kundenorientiert und unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Qualitätssicherung aus;
  • beschaffen sich Informationen über die Instandhaltung, Ausrüstung und Reparatur der Maschinen -> danach erfolgt die Planung der Arbeit, Auswertung und Dokumentation;
  • stellen die Fehler und Störungen an mechanischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen sowie hydraulischen Systemen der Maschinen fest und beseitigen diese;
  • bearbeiten Werkstücke und Bauteile manuell und maschinell;
  • nehmen Fahrzeuge und deren Systeme in Betrieb und bedienen diese;
  • prüfen Abgase und Einrichtungen zur Emissionsminderung;
  • stellen elektrische Stromanschlüsse her und prüfen diese

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs;
  • Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz;
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrolle und Bewertung von Arbeitsergebnissen;
  • Messen und Prüfen an Systemen;
  • betriebliche und technische Kommunikation sowie mit internen und externen Kunden;
  • Bedienung, Wartung, Prüfung und Einstellung von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen;
  • Fügen, Trennen und Umformen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten;
  • Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern bzw. Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilungen von Schäden;
  • Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen sowie hydraulischen Anlagen und Systemen;
  • Installieren von Maschinen und Anlagen;
  • Aus- und Umrüstung mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen;
  • In- und Außerbetriebnahme von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie die Übergabe an den Kunden

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.

zurück